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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit wichtigen Kundeninformationen 1 Geltungsbereich: 1.1 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen CARGOparts und dem Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt CARGOparts nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn CARGOparts ausdrücklich und schriftlich zustimmt. 2 Zeitpunkt des Vertragsschlusses: 2.1 Durch Anklicken des Buttons "Bestellung absenden" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. 3 Preise und Zahlung: 3.1 Erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung werden mündliche sowie schriftliche Preisangebote verbindlich. Fehlen besondere Preisvereinbarungen gelten die Listenpreise des Lieferers. 3.2 Kosten für Verpackung, Frachten und Porti werden gesondert in Rechnung gestellt. Verpackung wird nicht zurückgenommen. 3.3 Für vom Besteller in Auftrag gegebene Sonderprüfungen werden die Prüfkosten gesondert berechnet. Angebote sind stets freibleibend und haben allenfalls 4 Wochen Gültigkeit. Es bleibt vorbehalten bestätigte Preise zu verändern, falls sich die vom Kunden angegebenen preisbestimmenden technischen Daten gegenüber den bei Vertragsabschluß zugrunde gelegten Daten wesentlich ändern. 3.4 Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist werden ab dem Fälligkeitspunkt Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, ohne daß es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf. 3.5 Gegen Zahlungsansprüche kann der Besteller nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn Gegenansprüche des Bestellers entweder unbestritten oder rechtskräftig festgelegt sind. 4 Aufträge: 4.1 Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. 4.2 Über Rahmenaufträge mit Abrufmengen müssen besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. 4.3 Fertigungsmaterial wird für die gesamte Menge eingekauft und bei Auftragsannullierung, falls nicht anderweitig verwendbar, in Rechnung gestellt. 4.4 Ganz- oder Teilannullierungen können nach Fertigungsbeginn nicht mehr berücksichtigt werden. 4.5 Über Rahmenverträge mit Abrufquoten müssen besondere Vereinbarungen getroffen werden. Für Einzelabrufe der Lose gilt unser Terminsystem. Wir sind berechtigt, ohne Abruf vorzufertigen. Kundenseitige Änderungen der Fertigungsunterlagen sind für den gesamten Rahmenauftrag ausgeschlossen. 5 Reproduktionsrecht: 5.1 Für Entwürfe, die von uns angefertigt sind, bleibt uns das Reproduktionsrecht vorbehalten. 5.2 Eine Überprüfung, ob gelieferte Entwürfe oder Vorlagen gegen bestehendes Urheberrecht, Warenzeichen oder bei Gericht hinterlegte Gebrauchsmuster verstoßen, ist nicht möglich. Eine Haftung hieraus ist ausgeschlossen. 6 Korrekturabzüge und Freigabemuster: 6.1 Die Begutachtung und Freigabe von Korrekturabzügen, Zeichnungen und Mustern entbindet von jeder Haftung für nicht beanstandete Fehler. 6.2 Für Fehler, die in der Bestellung, in eingesandten Unterlagen oder durch undeutliche und unvollständige Angaben entstanden sind, wird keine Verantwortung übernommen. 7 Lieferzeiten: 7.1 Die voraussichtliche Lieferzeit entnehmen Sie bitte der Produktbeschreibung. 7.2 Die Lieferzeit wird nach bestem Ermessen angegeben, sie ist unverbindlich. Wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, für uns unmöglich, gleichgültig, ob die Umstände in unserem Werk oder bei unserem Vorlieferanten eintreten, so sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht befreit. 7.3 Bei schriftlich vereinbarten Sonderprüfungen verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die für das Durchführen dieser Prüfungen notwendig ist. 7.4 Die Vereinbarung längerer Lieferzeiten auf Ihren Wunsch ist möglich. 7.5 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Zusätzliche Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. 7.6 Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. 7.7 Lieferzeitüberschreitungen oder verspätete Lieferung berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Annahmeverweigerung. 8 Gefahrübergang: 8.1 Jede Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware den Betrieb zum Kunden verlässt. 9 Eigentumsvorbehalt: 9.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. 9.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. 9.3 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, daß die Forderungen gemäß Ziffer 8.5 auf den Verkäufer auch tatsächlich übergehen. 9.4 Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, enden mit dem Widerruf durch den Verkäufer infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen. 9.5 Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. 9.6 Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers bzw. bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall ist der Verkäufer nach rechtzeitiger Ankündigung seiner Verwertungsmaßnahme vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. 9.7 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Verkäufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und dem Verkäufer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. 9.8 Übersteigt der Fakturenwert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen Forderungen (einschließlich Nebenforderungen, z. B. Zinsen, Kosten) insgesamt um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Verkäufers verpflichtet. 9.9 Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen. 9.10 Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren, wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser, im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstigen Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. 9.11 Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zu vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen. 10 Gewährleistung: 10.1 Der Besteller hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen, nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Unwesentliche oder kleine Mängel an Material, Oberfläche oder Farbe, die durch die Eigenart der Herstellung bedingt sind, berechtigen nicht zur Reklamation. 10.2 Bei fristgemäßen, berechtigten Reklamationen ist es freigestellt , die gelieferte Ware nachzuarbeiten, Ersatz zu liefern oder entsprechend der Wertminderung der Ware dem Besteller Gutschrift zu erteilen. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. 10.3 Die Pflicht zur Reklamationsanerkennung entfällt bei jeder auch nur teilweisen Weiterverarbeitung der gelieferten Ware ohne unsere vorherige Zustimmung. 11 Rücktritt: 11.1 Der Verkäufer kann, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn der Besteller sich im Annahmeverzug und / oder Zahlungsverzug befindet, in Vermögensverfall gerät oder wenn über sein Vermögen ein gerichtlicher Vergleich oder das Konkursverfahren beantragt wird. 11.2 Im Falle des Rücktritts stehen dem Bestellen gegen uns keine Ersatzansprüche zu. 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand: 12.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Rees. 12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand, sowohl sachlich als auch örtlich ist das Amtsgericht Emmerich, unabhängig von der Höhe des Streitwertes, auch für sämtliche Scheck- und Wechselklagen. 12.3 Die Klage kann auch bei dem für den Besteller zuständigen, inländischen Gericht erhoben werden. 13 Einsicht in den Vertragstext: 13.1 Der Vertragstext wird gespeichert. Sie können die allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit auf dieser Seite einsehen. 13.2 Ihre konkreten Bestelldaten können Sie in unter Mein Konto einsehen. 14 Datenschutzerklärung: 14.1 Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. 14.2 Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post oder Fax. 14.3 Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. 15 Widerrufsrecht: 15.1 Sie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (E-Mail genügt) oder durch Rücksendung der Ware auf unsere Gefahr erfolgen. 15.2 Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: CARGOparts OnlineShop - Dirk Bittcher Veilchenstrasse 29 46459 Rees Deutschland 15.3 Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück. Wenn Sie beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschicken, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht; dies können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Ware einer Prüfung unterziehen, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschicken. 15.4 Wir übernehmen die Kosten der Warenrücksendung, wenn Ihre Bestellung einen Betrag von EUR 40,- übersteigt. 15.5 Ausgeschlossen von der Rücksendung sind: 15.5.1 - Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde. 15.5.2 - Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind. 15.5.3 - Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte. 16 Gewährleistung: 16.1 Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir im Falle eines Mangels der Ware nach Ihrer Wahl zunächst nachliefern oder nachbessern. 16.2 Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so können Sie die Ware gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurück geben oder die Ware behalten und den Kaufpreis mindern. 16.3 Informationen über eventuelle Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation. 17 Eigentumsvorbehalt 17.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. 18 Salvatorische Klausel: 18.1 Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des übrigen Teils der Geschäftsbedingungen durch diese Unwirksamkeit nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine dem wirtschaftlichen Interesse der Vertragsparteien entsprechende Regelung im Wege der Ergänzung des Vertrages zu ersetzen.
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